Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
- Hintergrund und Ziel
- Wen das BFSG betrifft
- Was Barrierefreiheit bei Websites, Online-Shops und Apps konkret bedeutet
- Typische Anwendungsfälle
- Verhältnis zu WCAG, BITV und anderen Regelwerken
- Nutzen und Relevanz für Unternehmen
- Best Practices für die Umsetzung
- Typische Fehler
- Praktische Bedeutung seit Juni 2025
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei zugänglich machen soll. Für viele Unternehmen ist es seit dem 28. Juni 2025 besonders relevant, weil digitale Angebote wie Websites, Online-Shops und Apps so gestaltet sein müssen, dass sie auch von Menschen mit Behinderungen ohne unnötige Hürden genutzt werden können. Das BFSG setzt europäische Vorgaben in deutsches Recht um und betrifft vor allem digitale Angebote im B2C-Bereich.
Hintergrund und Ziel
Das BFSG setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Ziel ist es, Barrieren bei digitalen und technischen Angeboten abzubauen und die gleichberechtigte Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben zu stärken.
Im digitalen Umfeld bedeutet Barrierefreiheit, dass Informationen, Funktionen und Prozesse so bereitgestellt werden, dass sie für möglichst viele Menschen zugänglich und bedienbar sind, etwa für Personen mit:
- Sehbeeinträchtigungen oder Blindheit
- Hörbeeinträchtigungen oder Gehörlosigkeit
- motorischen Einschränkungen
- kognitiven Einschränkungen
- temporären Einschränkungen, etwa nach einer Verletzung
- situativen Einschränkungen, etwa bei schlechter Beleuchtung oder ohne Maus
Barrierefreiheit ist damit kein Nischenthema. Sie betrifft die grundlegende Nutzbarkeit digitaler Angebote.
Wen das BFSG betrifft
Für Unternehmen im Web- und E-Commerce-Kontext ist vor allem relevant, dass das Gesetz bestimmte Dienstleistungen für Verbraucher erfasst. Dazu zählen insbesondere Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr. In der Praxis betrifft das häufig:
- Online-Shops
- Buchungs- und Reservierungsportale
- Kundenportale
- Apps mit Kauf-, Vertrags- oder Servicefunktionen
- digitale Self-Service-Prozesse, etwa Registrierung, Login, Bestellabschluss oder Zahlungsabwicklung
Wichtig ist die Abgrenzung: Nicht jede Unternehmenswebsite fällt automatisch unter das BFSG. Eine reine Image- oder Informationswebsite ohne verbraucherbezogene, erfasste Dienstleistung ist nicht zwangsläufig betroffen. Sobald jedoch ein digitales Angebot auf den Abschluss, die Nutzung oder Verwaltung einer Verbraucherleistung ausgerichtet ist, steigt die Wahrscheinlichkeit erheblich, dass das BFSG greift.
B2C statt reines B2B
Das Gesetz zielt in erster Linie auf Angebote für Verbraucher. Rein interne Systeme oder ausschließlich B2B-Angebote sind daher oft nicht im unmittelbaren Kernbereich des BFSG. In der Praxis ist die Abgrenzung aber nicht immer eindeutig, etwa wenn eine Plattform sowohl Geschäftskunden als auch Privatkunden bedient.
Ausnahme für Kleinstunternehmen
Für Dienstleistungen enthält das BFSG eine wichtige Ausnahme für Kleinstunternehmen. Gemeint sind Unternehmen mit:
- weniger als 10 Beschäftigten und
- einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro
Diese Ausnahme gilt nicht pauschal für alles, sondern ist rechtlich genau zu prüfen. Unabhängig davon bleibt Barrierefreiheit auch für Kleinstunternehmen sinnvoll, etwa für Reichweite, Nutzerfreundlichkeit und rechtliche Zukunftssicherheit.
Unverhältnismäßige Belastung und grundlegende Veränderung
Das Gesetz sieht außerdem enge Ausnahmen vor, wenn die Einhaltung der Anforderungen eine unverhältnismäßige Belastung darstellen oder die Dienstleistung grundlegend verändern würde. Solche Ausnahmen sind kein Freifahrtschein. Sie müssen sorgfältig geprüft und dokumentiert werden.
Was Barrierefreiheit bei Websites, Online-Shops und Apps konkret bedeutet
Im digitalen Kontext geht es nicht nur darum, dass Inhalte „irgendwie sichtbar“ sind. Ein Angebot muss wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Diese vier Grundprinzipien prägen die praktische Umsetzung.
In der Praxis orientieren sich Unternehmen meist an der europäischen Norm EN 301 549 sowie an den WCAG auf einem marktüblichen Konformitätsniveau, häufig AA. Das BFSG nennt nicht einfach eine einzelne Checkliste für jede Website, sondern formuliert Anforderungen, die technisch sauber und nutzerorientiert umgesetzt werden müssen.
Typische Anforderungen im Web
Barrierefreie Websites und Shops erfüllen unter anderem folgende Anforderungen:
- Klare Struktur mit logisch aufgebauten Überschriften
- korrekt ausgezeichnete Inhalte, damit Screenreader sie sinnvoll erfassen können
- aussagekräftige Alternativtexte für relevante Bilder und Grafiken
- ausreichende Farbkontraste
- gute Lesbarkeit bei Vergrößerung und auf mobilen Endgeräten
- vollständige Tastaturbedienbarkeit
- sichtbare Fokus-Markierungen bei interaktiven Elementen
- verständliche Linktexte und eindeutig beschriftete Buttons
- korrekt beschriftete Formulareingaben
- nachvollziehbare Fehlermeldungen und Hilfetexte
- keine unnötig komplizierten oder rein visuell lösbaren Prüfungen
- konsistente Navigation und vorhersehbares Verhalten
Gerade im E-Commerce sind außerdem kritische Prozesse wie diese besonders wichtig:
- Produktsuche und Filter
- Variantenwahl
- Warenkorb
- Checkout
- Registrierung und Login
- Zahlungsprozess
- Kontakt- und Supportfunktionen
Wenn ein Nutzer den Shop zwar aufrufen, aber nicht per Tastatur bedienen oder mit einem Screenreader abschließen kann, ist die Dienstleistung faktisch nicht barrierefrei.
Besondere Anforderungen für Apps
Bei mobilen Apps gelten die gleichen Grundprinzipien, aber mit plattformspezifischen Anforderungen. Wichtig sind zum Beispiel:
- Unterstützung von VoiceOver und TalkBack
- verständliche Labels für Bedienelemente
- ausreichend große Touch-Ziele
- keine ausschließliche Steuerung über komplexe Gesten
- sinnvolle Reihenfolge bei Fokus und Navigation
- flexible Darstellung bei vergrößerter Schrift
Typische Anwendungsfälle
Das BFSG ist im digitalen Alltag oft an ganz konkreten Stellen relevant.
Online-Shop
Ein Online-Shop muss so nutzbar sein, dass ein Nutzer:
- Produkte finden kann
- Produktinformationen versteht
- Optionen auswählen kann
- den Warenkorb bearbeitet
- Liefer- und Rechnungsdaten eingibt
- die Bestellung abschließt
Typische Hürden sind hier unbeschriftete Eingabefelder, schlecht nutzbare Dropdowns, visuelle Captchas, zu geringe Kontraste oder modale Fenster, die mit Tastatur und Screenreader nicht korrekt funktionieren.
Buchungsportal
Bei Buchungsstrecken, etwa für Termine, Reisen oder Dienstleistungen, sind Kalender, Verfügbarkeiten und Schritt-für-Schritt-Prozesse häufig problematisch. Barrierefrei bedeutet hier unter anderem, dass Datumswahl, Zeitfenster und Bestätigung nicht nur mit Maus oder Touch, sondern auch mit Hilfstechnologien zuverlässig funktionieren.
Kundenkonto und Self-Service
Auch nach dem Kauf muss ein Angebot zugänglich bleiben. Dazu zählen:
- Vertrags- und Kontoverwaltung
- Rechnungsabruf
- Retourenprozess
- Passwort-Reset
- Support-Kontakt
Barrierefreiheit endet also nicht auf der Startseite, sondern betrifft die gesamte digitale Servicekette.
Verhältnis zu WCAG, BITV und anderen Regelwerken
Das BFSG ist das gesetzliche Regelwerk. Für die technische und inhaltliche Umsetzung im digitalen Raum werden in der Praxis oft die WCAG und die europäische Norm EN 301 549 herangezogen.
Davon zu unterscheiden ist die BITV. Diese ist vor allem aus dem öffentlichen Sektor bekannt und regelt die Barrierefreiheit von Websites und Apps öffentlicher Stellen. Das BFSG erweitert die Relevanz des Themas auf Teile der Privatwirtschaft, insbesondere auf verbrauchernahe digitale Dienstleistungen.
Kurz gefasst:
- BFSG: gesetzliche Pflicht für bestimmte Produkte und Dienstleistungen
- WCAG: inhaltlich-technische Leitlinien für barrierefreie Webinhalte
- EN 301 549: europäische Norm mit konkreten Anforderungen an IKT-Barrierefreiheit
- BITV: Verordnung für öffentliche Stellen in Deutschland
Nutzen und Relevanz für Unternehmen
Das BFSG ist nicht nur ein Compliance-Thema. Barrierefreiheit hat auch wirtschaftliche und operative Vorteile.
Rechtliche Absicherung
Unternehmen, die unter das Gesetz fallen, müssen die Anforderungen ernst nehmen. Bei Verstößen drohen behördliche Maßnahmen, Beschwerden, Reputationsschäden und je nach Konstellation weitere rechtliche Risiken.
Bessere User Experience
Viele Maßnahmen für Barrierefreiheit verbessern die allgemeine Nutzbarkeit:
- klarere Navigation
- verständlichere Formulare
- bessere Lesbarkeit
- sauberere mobile Nutzung
- weniger Abbrüche im Checkout
Größere Reichweite
Barrierefreie Angebote sprechen mehr Menschen an. Das betrifft nicht nur Personen mit dauerhaften Behinderungen, sondern auch ältere Nutzer, Menschen mit temporären Einschränkungen oder Nutzer in ungünstigen Nutzungssituationen.
Technische Qualität
Barrierefreie Frontends sind häufig strukturierter umgesetzt. Semantisch sauberes HTML, nachvollziehbare Interaktionen und robuste Komponenten wirken sich meist positiv auf Wartbarkeit, Qualitätssicherung und langfristige Weiterentwicklung aus.
Best Practices für die Umsetzung
Barrierefreiheit funktioniert am besten, wenn sie nicht erst kurz vor dem Go-live geprüft wird, sondern Teil des gesamten Prozesses ist.
Früh im Projekt verankern
Sinnvoll ist es, Anforderungen bereits in diesen Phasen festzulegen:
- Konzeption
- UX- und UI-Design
- Entwicklung
- Redaktion
- Qualitätssicherung
Kritische Nutzerpfade priorisieren
Besonders wichtig sind die Abläufe, an denen Nutzer häufig scheitern oder an denen Umsatz entsteht:
- Navigation
- Suche
- Formulare
- Login
- Checkout
- Termin- oder Buchungsprozess
Automatisierte und manuelle Tests kombinieren
Automatische Prüfwerkzeuge erkennen viele technische Fehler, aber nicht alle. Ergänzend nötig sind:
- Tastaturtests
- Screenreader-Tests
- Prüfung mit Zoom und vergrößerter Schrift
- manuelle Bewertung von Struktur, Verständlichkeit und Fokusführung
Inhalte mitdenken
Nicht nur der Code zählt. Auch Content kann Barrieren erzeugen. Gute Praxis umfasst:
- klare Sprache
- sinnvolle Überschriften
- sprechende Linktexte
- gut verständliche Fehlermeldungen
- barrierefreie PDFs oder möglichst HTML-Inhalte statt Dokumentenpflicht
Drittanbieter prüfen
Viele Shops und Websites nutzen externe Komponenten, etwa:
- Zahlungsanbieter
- Cookie-Banner
- Chat-Tools
- Buchungswidgets
- Formular-Plugins
Wenn diese Bausteine nicht barrierefrei sind, gefährdet das die gesamte Konformität.
Typische Fehler
In Projekten rund um BFSG und digitale Barrierefreiheit treten häufig dieselben Probleme auf:
- Barrierefreiheit wird erst kurz vor dem Launch berücksichtigt.
- Es wird nur die Startseite geprüft, nicht aber der Checkout oder Login.
- Automatische Tests werden mit echter Konformität verwechselt.
- Overlays oder Widgets werden als alleinige Lösung eingesetzt.
- Formulare nutzen nur Platzhalter statt echter Labels.
- Kontraste sind zu schwach oder Fokus-Markierungen entfernt.
- Bilder, Icons und Buttons sind für Screenreader nicht verständlich beschriftet.
- PDFs ersetzen zentrale Webinhalte, ohne selbst barrierefrei zu sein.
- Mobile Apps werden visuell gestaltet, aber ohne Unterstützung von Betriebssystem-Hilfen entwickelt.
- Unternehmen gehen fälschlich davon aus, dass sie „schon nicht betroffen“ seien.
Praktische Bedeutung seit Juni 2025
Seit dem Inkrafttreten der Pflichten im Juni 2025 ist das BFSG für viele Unternehmen ein fester Bestandteil digitaler Produktverantwortung. Wer Online-Dienstleistungen für Verbraucher anbietet, muss Barrierefreiheit nicht mehr als optionale Qualitätsverbesserung betrachten, sondern als rechtlich und strategisch relevantes Merkmal des Angebots.
Für Websites, Online-Shops und Apps heißt das: Barrierefreiheit muss in Design, Entwicklung, Inhalt, Testing und Betrieb systematisch umgesetzt werden. Entscheidend ist nicht, ob eine Seite modern aussieht, sondern ob Menschen sie tatsächlich selbstständig nutzen können.
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